Spezialisten für Legionellenbefall & Trinkwasserhygiene

Legionellen im Trinkwasser? Wir klären die Ursache und begleiten die Sanierung.

Sachverständige Unterstützung bei Legionellenbefall – von der Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV über die technische Ursachenklärung bis zur hygienischen Sanierung und Erfolgskontrolle.

Risikoabschätzung § 51 TrinkwVVDI/DVGW 6023Bundesweite Betreuung
Risikoabschätzung · Trinkwasser-Installation§ 51 TrinkwV
Anlagenbewertung
Temperatur / Hydraulik
Festgestellte Ursachen
Maßnahmen & Priorität
Von der Kontamination zur nachvollziehbaren Sanierungsstrategie
100 KBE / 100 mltechnischer Maßnahmenwert
§ 51 TrinkwVUrsachenklärung & Risikoabschätzung
1 Ansprechpartnervom Befund bis zur Maßnahmenplanung
BundesweitWohnungswirtschaft, Gewerbe & Sonderbauten
Trinkwasseranlage mit Warmwasserspeichern und Rohrleitungen
Die tatsächliche Anlage im Mittelpunkt

Legionellenprobleme lassen sich nicht aus dem Laborwert allein erklären.

Entscheidend ist, wie Trinkwassererwärmung, Zirkulation, Verteilung, Nutzung und Anlagenbetrieb in dem konkreten Gebäude zusammenspielen. Genau dort setzt die technische Ursachenklärung an.

Legionellenbefund – was jetzt?

Nicht nur desinfizieren. Erst verstehen, warum Legionellen auftreten.

Wird der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. erreicht, sieht § 51 TrinkwV unverzügliche Handlungspflichten vor. Dazu gehören Untersuchungen zur Ursachenklärung mit Ortsbesichtigung und die Erstellung einer schriftlichen Risikoabschätzung.

01

Befund richtig einordnen

Nicht jeder positive Laborbefund beantwortet bereits die Frage nach Ursache und Ausmaß. Entscheidend ist die Bewertung im Kontext der konkreten Trinkwasser-Installation.

02

Ursache technisch klären

Temperaturführung, Zirkulation, Stagnation, Nutzung, Leitungsführung und hygienisch relevante Bauteile werden im Zusammenhang betrachtet.

03

Maßnahmen gezielt planen

Ziel ist kein Aktionismus, sondern ein priorisierter Maßnahmenplan, der technische, betriebliche und hygienische Ursachen berücksichtigt.

Unser Vorgehen

Vom Befund bis zur nachhaltigen Problemlösung.

Eine Desinfektion kann Teil der Maßnahmen sein – sie ersetzt jedoch keine technische Ursachenklärung.

01

Laborbefund prüfen

Befund, Probennahmestellen, Objektart und bisherige Maßnahmen einordnen.

02

Anlage untersuchen

Ortsbesichtigung, technische Aufnahme, Temperaturen und Betriebsbedingungen.

03

Risiko abschätzen

Ursachen, Abweichungen und Gefährdungen systematisch bewerten.

04

Sanierung planen

Technische und betriebliche Maßnahmen nach Dringlichkeit priorisieren.

05

Erfolg kontrollieren

Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen hygienisch und technisch prüfen.

Leistungen

Eine klare Leistung für jede Phase des Legionellenproblems.

01

Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV

Objektbezogene Bewertung mit Ortsbesichtigung, Ursachenanalyse und priorisiertem Maßnahmenplan.

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02

Legionellen beseitigen

Ursachenorientierte Sanierungsstrategie statt alleiniger Symptombehandlung.

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03

Anlagenreinigung & Desinfektion

Fachlich eingeordnete Reinigungs-, Spül- und Desinfektionsmaßnahmen, wenn sie zur Situation passen.

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Was Sie von uns erwarten können

Technische Tiefe – verständlich dokumentiert.

Die Dokumentation soll für Betreiber, Fachplaner und ausführende Unternehmen eine belastbare Grundlage für die nächsten Schritte schaffen.

Objektbezogene Ursachenbewertung

Klare Priorisierung der Maßnahmen

Ein direkter Ansprechpartner

Nachvollziehbare Fotodokumentation

Bundesweite Sachverständigenleistung

Bewusst keine Pauschalversprechen

Sanierung muss zur Anlage passen.

Legionellen können unterschiedliche technische und betriebliche Ursachen haben. Deshalb versprechen wir keine pauschale „Legionellenfreiheit“ nach einer einzelnen Maßnahme.

Eine thermische oder chemische Desinfektion kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Nachhaltig ist eine Maßnahme aber erst dann, wenn die zugrunde liegenden Ursachen berücksichtigt werden.

Häufige Fragen

Legionellenbefall kurz erklärt.

Was bedeutet ein Legionellenwert von 100 KBE/100 ml?

100 KBE/100 ml ist der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. nach der Trinkwasserverordnung. Wird dieser Wert erreicht, greifen die Handlungspflichten des § 51 TrinkwV.

Ist immer sofort eine Desinfektion erforderlich?

Nein. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom Befund, der Nutzung und dem technischen Zustand der Trinkwasser-Installation ab.

Was gehört zu einer Risikoabschätzung?

Unter anderem Anlagenbeschreibung, Beobachtungen der Ortsbesichtigung, Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Legionellenbefunde einschließlich Probennahmestellen.

Laborbefund bereits vorhanden?

Lassen Sie den Befund fachlich einordnen.

Übermitteln Sie uns den Prüfbericht und die wichtigsten Objektdaten. Wir prüfen, welche nächsten Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.