Sachverständige Unterstützung bei Legionellenbefall – von der Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV über die technische Ursachenklärung bis zur hygienischen Sanierung und Erfolgskontrolle.
Entscheidend ist, wie Trinkwassererwärmung, Zirkulation, Verteilung, Nutzung und Anlagenbetrieb in dem konkreten Gebäude zusammenspielen. Genau dort setzt die technische Ursachenklärung an.
Wird der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. erreicht, sieht § 51 TrinkwV unverzügliche Handlungspflichten vor. Dazu gehören Untersuchungen zur Ursachenklärung mit Ortsbesichtigung und die Erstellung einer schriftlichen Risikoabschätzung.
Nicht jeder positive Laborbefund beantwortet bereits die Frage nach Ursache und Ausmaß. Entscheidend ist die Bewertung im Kontext der konkreten Trinkwasser-Installation.
Temperaturführung, Zirkulation, Stagnation, Nutzung, Leitungsführung und hygienisch relevante Bauteile werden im Zusammenhang betrachtet.
Ziel ist kein Aktionismus, sondern ein priorisierter Maßnahmenplan, der technische, betriebliche und hygienische Ursachen berücksichtigt.
Eine Desinfektion kann Teil der Maßnahmen sein – sie ersetzt jedoch keine technische Ursachenklärung.
Befund, Probennahmestellen, Objektart und bisherige Maßnahmen einordnen.
Ortsbesichtigung, technische Aufnahme, Temperaturen und Betriebsbedingungen.
Ursachen, Abweichungen und Gefährdungen systematisch bewerten.
Technische und betriebliche Maßnahmen nach Dringlichkeit priorisieren.
Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen hygienisch und technisch prüfen.
Objektbezogene Bewertung mit Ortsbesichtigung, Ursachenanalyse und priorisiertem Maßnahmenplan.
Mehr erfahrenUrsachenorientierte Sanierungsstrategie statt alleiniger Symptombehandlung.
Mehr erfahrenFachlich eingeordnete Reinigungs-, Spül- und Desinfektionsmaßnahmen, wenn sie zur Situation passen.
Mehr erfahrenDie Dokumentation soll für Betreiber, Fachplaner und ausführende Unternehmen eine belastbare Grundlage für die nächsten Schritte schaffen.
Objektbezogene Ursachenbewertung
Klare Priorisierung der Maßnahmen
Ein direkter Ansprechpartner
Nachvollziehbare Fotodokumentation
Bundesweite Sachverständigenleistung
Legionellen können unterschiedliche technische und betriebliche Ursachen haben. Deshalb versprechen wir keine pauschale „Legionellenfreiheit“ nach einer einzelnen Maßnahme.
Eine thermische oder chemische Desinfektion kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Nachhaltig ist eine Maßnahme aber erst dann, wenn die zugrunde liegenden Ursachen berücksichtigt werden.
100 KBE/100 ml ist der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. nach der Trinkwasserverordnung. Wird dieser Wert erreicht, greifen die Handlungspflichten des § 51 TrinkwV.
Nein. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom Befund, der Nutzung und dem technischen Zustand der Trinkwasser-Installation ab.
Unter anderem Anlagenbeschreibung, Beobachtungen der Ortsbesichtigung, Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Legionellenbefunde einschließlich Probennahmestellen.
Übermitteln Sie uns den Prüfbericht und die wichtigsten Objektdaten. Wir prüfen, welche nächsten Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.