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Legionellenbefund richtig einordnen

Legionellenbefall – was jetzt zu tun ist

Ein positiver Legionellenbefund löst bei Betreibern viele Fragen aus. Entscheidend ist, den Befund fachlich einzuordnen, die gesetzlichen Pflichten zu beachten und die Ursache in der Trinkwasser-Installation zu klären.

§ 51 TrinkwVVDI/DVGW 6023Bundesweite Betreuung
Legionella spec.
Legionella spec.Mikrobiologischer Befund als Ausgangspunkt der Ursachenklärung
Im Überblick

Was nach einem auffälligen Befund zählt

Die folgenden Punkte stehen bei der fachlichen Bearbeitung im Mittelpunkt.

01

Befund prüfen

Welche Werte wurden an welchen Probennahmestellen festgestellt?

02

Betreiberpflichten klären

Anzeige, Ursachenklärung, Risikoabschätzung und weitere Maßnahmen strukturiert organisieren.

03

Verbraucherschutz beachten

Je nach Situation können Nutzungshinweise, temporäre Filter oder andere Sofortmaßnahmen erforderlich sein.

Fachliche Einordnung

Eine wirksame Vorgehensweise beginnt mit der konkreten Anlage

Laborbefund und technische Situation müssen gemeinsam betrachtet werden. Erst daraus lässt sich eine sinnvolle Maßnahmenstrategie ableiten.

Was nach einem auffälligen Befund zählt

Laborbericht und Probennahmestellen vollständig prüfen

Betroffenen Anlagenbereich abgrenzen

Ortsbesichtigung und Ursachenklärung organisieren

Risikoabschätzung erstellen lassen

Maßnahmen dokumentieren und umsetzen

Keine vorschnelle Einheitslösung

Eine hohe Konzentration, ein einzelner positiver Strang oder wiederkehrende Befunde können unterschiedliche Ursachen haben. Die Maßnahmen müssen zur konkreten Anlage passen.

Häufige Fragen

Legionellenbefall: die wichtigsten Fragen

Muss das Gesundheitsamt informiert werden?

§ 51 TrinkwV regelt eine Anzeigepflicht des Betreibers, sofern kein Nachweis vorliegt, dass die zugelassene Untersuchungsstelle bereits nach § 53 angezeigt hat.

Wann ist eine Risikoabschätzung erforderlich?

Wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht wird.

Darf weiter geduscht werden?

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Nutzungseinschränkungen oder Schutzmaßnahmen hängen von Befund, Gefährdung und behördlicher bzw. fachlicher Bewertung ab.

Direkter nächster Schritt

Sie möchten den nächsten Schritt fachlich klären?

Senden Sie uns den Laborbefund oder die wichtigsten Objektdaten. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.