Kurz gesagt
Der Wert von 100 KBE/100 ml ist in Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung als technischer Maßnahmenwert für Legionella spec. festgelegt. Wird dieser Wert erreicht, greifen die Handlungspflichten nach § 51 TrinkwV. Dazu gehören insbesondere Ursachenklärung, Ortsbesichtigung, Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, eine schriftliche Risikoabschätzung und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher.
Wie sind höhere Legionellenwerte einzuordnen?
Die Trinkwasserverordnung kennt rechtlich nur den technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml. Für die praktische Bewertung werden höhere Konzentrationen jedoch häufig in Belastungsbereiche eingeordnet. Diese Abstufung hilft dabei, die Dringlichkeit der Gefahrenabwehr und weiterer Maßnahmen verständlich darzustellen.
Keine Legionellen nachweisbar
Liegt das Laborergebnis unter der Nachweisgrenze von 2 KBE/100 ml, wurden in der untersuchten Probe keine Legionellen nachgewiesen. Das Ergebnis ist mikrobiologisch unauffällig. Es bedeutet jedoch nicht, dass die gesamte Trinkwasserinstallation unter allen Betriebsbedingungen garantiert frei von Legionellen ist – die Aussage bezieht sich auf die untersuchte Probe und den Zeitpunkt der Probenahme.
Technischer Maßnahmenwert nicht erreicht
Legionellen sind nachweisbar, der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml wird jedoch nicht erreicht. Aus diesem Ergebnis allein ergeben sich daher keine Handlungspflichten nach § 51 TrinkwV. Die fachliche Einordnung sollte trotzdem den Untersuchungsanlass, weitere Proben und mögliche Auffälligkeiten der Trinkwasserinstallation berücksichtigen.
Maßnahmenwert erreicht
Bereits ab 100 KBE/100 ml greifen die Pflichten nach § 51 TrinkwV. Dazu zählen Ursachenklärung, Ortsbesichtigung, Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und eine schriftliche Risikoabschätzung. Eine reine Wiederholungsprobe reicht nicht aus.
Hohe Kontamination
Mit zunehmender Konzentration steigt die Dringlichkeit der technischen und hygienischen Bewertung. Neben der Ursachenklärung sind kurzfristige Schutzmaßnahmen für die Nutzer zu prüfen. Entscheidend sind die Verteilung der Befunde, die betroffenen Entnahmestellen, die Nutzung und das Vorhandensein besonders gefährdeter Personengruppen.
Sehr hohe Belastung – Gefahrenabwehr unverzüglich prüfen
Werte im Bereich von 10.000 KBE/100 ml und darüber werden fachlich als sehr hohe Belastung bewertet. Bei solchen Befunden muss besonders geprüft werden, wie eine Exposition gegenüber Legionellen-haltigen Aerosolen kurzfristig verhindert werden kann. Dies betrifft insbesondere Duschen und andere Einrichtungen, bei denen Trinkwasser vernebelt wird.
Je nach Befund und Risikosituation können Nutzungseinschränkungen oder die Montage endständiger Bakterien- und Legionellenfilter an Duschen eine geeignete temporäre Schutzmaßnahme sein. Die konkrete Festlegung erfolgt anhand der Risikoabschätzung und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Ein endständiger Filter hält Legionellen unmittelbar vor dem Wasseraustritt zurück. Er kann deshalb die weitere Nutzung einer Dusche zeitweise ermöglichen, während Ursachenklärung und Sanierung laufen. Der Filter beseitigt jedoch weder Biofilm noch Temperatur-, Stagnations- oder hydraulische Probleme in der Trinkwasserinstallation.
Hinweis: Die dargestellten Belastungsbereiche sind eine fachliche Orientierung. Rechtlich maßgeblich ist nach aktueller TrinkwV das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml.
Was bedeutet „100 KBE Legionellen“ überhaupt?
KBE steht für koloniebildende Einheiten. Das Labor gibt damit an, wie viele vermehrungsfähige Legionellen unter den festgelegten Untersuchungsbedingungen in einer Probe nachgewiesen wurden. Für den technischen Maßnahmenwert wird das Ergebnis auf 100 Milliliter Trinkwasser bezogen.
Ein Ergebnis von beispielsweise 120 KBE/100 ml bedeutet daher nicht, dass sich exakt 120 einzelne Legionellen in 100 ml Wasser befunden haben. Es handelt sich um eine mikrobiologische Messgröße mit einem definierten Untersuchungsverfahren.
Warum ist 100 KBE/100 ml kein klassischer Grenzwert?
Bei Legionellen lässt sich aus einem einzelnen Messwert nicht unmittelbar ableiten, wie hoch das individuelle Gesundheitsrisiko für eine bestimmte Person ist. Entscheidend sind unter anderem die Verteilung der Kontamination in der Anlage, die Art der Nutzung, mögliche Aerosolbildung und die Empfindlichkeit der exponierten Personen.
Der technische Maßnahmenwert dient deshalb in erster Linie als Auslöser für eine systematische technische und hygienische Bewertung der Trinkwasserinstallation. Die Frage lautet nicht nur „Wie hoch ist der Laborwert?“, sondern vor allem: Warum treten Legionellen auf und welche Bedingungen in der Anlage begünstigen ihre Vermehrung?
Was muss der Betreiber ab 100 KBE/100 ml tun?
Wird der technische Maßnahmenwert erreicht, sieht § 51 TrinkwV mehrere unverzügliche Handlungspflichten vor. Eine reine Kontrollprobe ohne Ursachenklärung genügt deshalb grundsätzlich nicht als alleinige Reaktion.
Bedeutet ein Wert über 100 KBE automatisch eine akute Gesundheitsgefahr?
Nein. Das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts bedeutet nicht automatisch, dass jede Nutzung des Trinkwassers unmittelbar zu einer Erkrankung führt. Gleichzeitig darf der Befund aber auch nicht bagatellisiert werden.
Legionellen können insbesondere beim Einatmen fein verteilter Wassertröpfchen übertragen werden – etwa beim Duschen. Wie relevant ein Befund im Einzelfall ist, hängt deshalb unter anderem vom Umfang der Kontamination, den betroffenen Entnahmestellen, der Nutzung und möglichen Risikogruppen ab.
Warum eine einzelne Probe nicht die gesamte Anlage beschreibt
Eine systemische Legionellenuntersuchung soll erkennen, ob Legionellen in relevanter Konzentration in zentralen Bereichen der Trinkwasserinstallation vorkommen können. Deshalb ist entscheidend, wo eine Probe entnommen wurde und welche Aussage diese Probenahmestelle über das Gesamtsystem zulässt.
Ein positiver Befund an einer einzelnen Entnahmestelle kann beispielsweise auf einen lokalen Einfluss hindeuten – er kann aber ebenso Ausdruck einer weiterreichenden systemischen Belastung sein. Umgekehrt bedeutet eine unauffällige Einzelprobe nicht automatisch, dass alle anderen Bereiche der Installation hygienisch unauffällig sind.
Muss bei 100 KBE sofort thermisch desinfiziert werden?
Nein. Das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts führt nicht automatisch zu einer pauschalen Verpflichtung zur thermischen Desinfektion. Welche Maßnahme geeignet ist, hängt von der festgestellten Ursache und dem Risiko ab.
Eine thermische oder chemische Desinfektion kann in bestimmten Situationen sinnvoll oder erforderlich sein. Sie ersetzt jedoch nicht die Beseitigung technischer oder betrieblicher Ursachen. Bestehen beispielsweise ungünstige Temperaturen, Stagnationsbereiche oder ein hydraulischer Missstand fort, kann es nach einer kurzfristigen Reduzierung erneut zu erhöhten Befunden kommen.
Was nach einem positiven Legionellenbefund häufig schiefläuft
Häufige Fragen zu 100 KBE Legionellen
Gilt der technische Maßnahmenwert erst ab 101 KBE/100 ml?
Nein. § 51 TrinkwV knüpft bereits an das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts an. Bei einem Ergebnis von 100 KBE/100 ml ist der Wert damit erreicht.
Sind 100 KBE Legionellen ein Grenzwert?
Die Trinkwasserverordnung bezeichnet 100 KBE/100 ml ausdrücklich als technischen Maßnahmenwert. Der Begriff Grenzwert ist deshalb für Legionella spec. in diesem Zusammenhang nicht die korrekte rechtliche Bezeichnung.
Muss bei 100 KBE eine Risikoabschätzung erstellt werden?
Ja. Wird der technische Maßnahmenwert erreicht, gehört die schriftliche Risikoabschätzung zu den Handlungspflichten nach § 51 Abs. 1 TrinkwV.
Reicht eine Nachuntersuchung aus?
Eine erneute Untersuchung kann Bestandteil der weiteren Bewertung sein. Sie ersetzt jedoch nicht die nach § 51 vorgesehene Ursachenklärung einschließlich Ortsbesichtigung und Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Müssen Verbraucher informiert werden?
Die Trinkwasserverordnung enthält Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Umfang und Zeitpunkt hängen vom konkreten Befund, den erforderlichen Maßnahmen und gegebenenfalls Vorgaben des Gesundheitsamts ab.
Ist Duschen ab 100 KBE grundsätzlich verboten?
Ein pauschales Duschverbot folgt nicht automatisch allein aus dem Erreichen von 100 KBE/100 ml. Schutzmaßnahmen müssen anhand des konkreten Befunds, der Exposition, betroffener Risikogruppen und gegebenenfalls behördlicher Vorgaben bewertet werden.
Kann eine thermische Desinfektion das Problem dauerhaft lösen?
Eine thermische Desinfektion kann die Legionellenkonzentration reduzieren, beseitigt jedoch technische Ursachen wie Stagnation, ungünstige Temperaturen oder hydraulische Missstände nicht automatisch.
Was ist der sinnvollste erste Schritt nach Erhalt des Laborbefunds?
Zunächst sollte geprüft werden, welche Probenahmestelle betroffen ist, wie hoch der Befund ist und ob weitere Ergebnisse vorliegen. Anschließend sollten die Pflichten nach § 51 strukturiert umgesetzt und die technische Ursachenklärung eingeleitet werden.
- Trinkwasserverordnung, § 51 – Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.
- Trinkwasserverordnung, Anlage 3 Teil II – technischer Maßnahmenwert 100 KBE/100 ml.
- Umweltbundesamt – Empfehlungen zur Risikoabschätzung bei Legionella spec.; aktualisierte Fassung 2025. Der derzeitige Wortlaut des § 51 TrinkwV verweist weiterhin auf die dort genannte UBA-Empfehlung von 2012.
- § 51 TrinkwV beim Bundesministerium der Justiz
- Umweltbundesamt